Rechtsprechung
BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Halters bei einem Verkehrsunfall; Einordnung eines Mieters als "Halter eines Kaftfahrzeugs"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 13, 351
- NJW 1954, 1198
- NJW 2017, 3075
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (9)
- RG, 27.01.1930 - VI 186/29
Können der Eigentümer und der Entleiher eines Kraftfahrzeugs gleichzeitig als …
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
An diesem Grundsatz hat das Reichsgericht stets festgehalten (vgl. RGZ 127, 174 [175]; 141, 400 [402 ff]; 170, 182 [184 ff]).Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß mehrere Beteiligte zugleich als Halter eines Kraftfahrzeugs in Betracht kommen können (RGZ 120, 154 [160]; 127, 174. [176]; 141, 400 [405/406]; 170, 182 [186]).
Überdies wäre es ein für den Verkehr unerträglicher Zustand, wenn das beklagte Land die Haltereigenschaft in laufender Wiederkehr hätte aufnehmen und aufgeben und die gesetzliche Halterhaftung damit in einen geradezu schaukelhaften Wechsel hätte bringen können (vgl. RGZ 127, 174 [176/177]).
- RG, 24.11.1942 - VI 32/42
Wer ist Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn die für die Haltereigenschaft …
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
An diesem Grundsatz hat das Reichsgericht stets festgehalten (vgl. RGZ 127, 174 [175]; 141, 400 [402 ff]; 170, 182 [184 ff]).Das ist aber kein Grund, von jener Begriffsbestimmung abzugeben; vielmehr bleibt alsdann bei jedem der Beteiligten zu prüfen, ob bei Würdigung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Betriebe des Fahrzeugs die als für die Haltereigenschaft wesentlich anzusehenden Merkmale bei ihm in so großer Zahl und Stärke zutreffen, daß seine Belastung mit der Haftung für Betriebsunfälle dem Wesen der gesetzlichen Haftpflicht des Halters entspricht (RGZ 170, 182 [185]).
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß mehrere Beteiligte zugleich als Halter eines Kraftfahrzeugs in Betracht kommen können (RGZ 120, 154 [160]; 127, 174. [176]; 141, 400 [405/406]; 170, 182 [186]).
- RG, 18.09.1933 - VI 164/33
Zum Begriff des Halters eines Kraftwagens.
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
An diesem Grundsatz hat das Reichsgericht stets festgehalten (vgl. RGZ 127, 174 [175]; 141, 400 [402 ff]; 170, 182 [184 ff]).Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß mehrere Beteiligte zugleich als Halter eines Kraftfahrzeugs in Betracht kommen können (RGZ 120, 154 [160]; 127, 174. [176]; 141, 400 [405/406]; 170, 182 [186]).
- BGH, 10.03.1952 - III ZR 235/51
Vermietung eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
Auch der Bundesgerichtshof hat sich zu ihm bekannt (BGHZ 5, 269 [270]). - RG, 19.10.1911 - VI 201/11
Zu § 7 Abs. 3 des Kraftfahrzeuggesetzes.
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts der Grundsatz entwickelt worden, daß als Halter eines Kraftfahrzeugs anzusehen ist, wer es für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 77, 348 [349]; 78, 179 [182/183]; 79, 312 [314]; 87, 137 [138]). - RG, 09.02.1928 - VI 373/27
Zusammenstoß von Kraftfahrzeugen.
- RG, 08.07.1915 - VI 79/15
Kraftdroschkenhalter.
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts der Grundsatz entwickelt worden, daß als Halter eines Kraftfahrzeugs anzusehen ist, wer es für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 77, 348 [349]; 78, 179 [182/183]; 79, 312 [314]; 87, 137 [138]). - RG, 02.05.1912 - VI 260/11
Zusammenstoß zweier Kraftfahrzeuge.
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts der Grundsatz entwickelt worden, daß als Halter eines Kraftfahrzeugs anzusehen ist, wer es für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 77, 348 [349]; 78, 179 [182/183]; 79, 312 [314]; 87, 137 [138]). - RG, 15.01.1912 - VI 324/11
Haftpflicht für Kraftfahrzeuge. Zum Begriffe des "Halters" des Fahrzeugs.
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts der Grundsatz entwickelt worden, daß als Halter eines Kraftfahrzeugs anzusehen ist, wer es für eigene Rechnung im Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 77, 348 [349]; 78, 179 [182/183]; 79, 312 [314]; 87, 137 [138]).
- BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber
a) Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 13, 351; 87, 133, 135 und vom 11. Juli 1969 - VI ZR 49/68 - VersR 1969, 907, 908). - AG Brandenburg, 03.07.2015 - 31 C 163/14
Aktivlegitimation und Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs
"Halter" eines Kraftfahrzeugs ist aber, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt ( BGH , BGHZ 13, Seite 351; BGH , BGHZ 87, Seiten 133 ff.; BGH , VersR 1969, Seiten 907 f.; BGH , VersR 2007, Seiten 1387 f. = NJW 2007, Seiten 3120 ff. ), so dass hier wohl nur die Beklagte als tatsächliche "Halterin" dieses Kfz anzusehen ist, da sie unstreitig die laufenden Kosten bezüglich dieses Pkw´s getragen hat und insofern dem Kläger die Kfz-Steuer, die Kfz-Versicherung und Kfz-Reparaturkosten ersetzte, soweit dieser selbige Kosten bereits verauslagt hatte. - AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16
Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe
Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist insofern aber zunächst "nur" , wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt ( BGH , BGHZ 13, Seite 351; BGH , BGHZ 87, Seiten 133 ff.; BGH , VersR 1969, Seiten 907 f.; BGH , NJW 2007, Seiten 3120 ff. ).
- BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81
Haltereigenschaft des Leasingnehmers
a) Halter des Kraftfahrzeuges ist, wie das Berufungsgericht zutreffend (und insoweit von der Revision nicht beanstandet) ausführt, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (so schon BGHZ 13, 351; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Juli 1969 - VI ZR 49/68 - VersR 1969, 907, 908). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AS 941/13
Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Kindergeld als …
Nach der in ständiger Rspr des Bundesgerichtshofes - BGH - (vgl. z.B. Urteil vom 29.05.1954 - VI ZR 111/53; Urteil vom 10.07.2007 - VI ZR 199/06) vertretenen Definition ist Halter, wer ein Kfz nicht nur ganz vorübergehend für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt. - BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Halter eines Kraftfahrzeuges, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 91, 269, 270; 93, 222, 223; 127, 174, 175; BGHZ 13, 351, 354; 32, 332, 333 [BGH 23.05.1960 - II ZR 132/58]; 87, 133, 135 [BGH 22.03.1983 - VI ZR 108/81]m.w.N.). - OLG Frankfurt, 10.09.2015 - 22 U 73/14
Haftungsverteilung bei Kollision mit Traktor auf Landstraße; Grenzen des …
Entweder waren die Eheleute gemeinsam Halter des Fahrzeugs, was möglich ist (vgl. nur BGHZ 13, 351). - BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07
Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar
Da das Kraftfahrzeugsteuergesetz sich in seinen Begriffsbestimmungen an den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften orientiert (§ 2 Abs. 2 KraftStG) und die Dauer der (subjektiven) Steuerpflicht davon abhängig macht, wer Adressat der verkehrsrechtlichen Zulassung (vgl. § 1 des Straßenverkehrsgesetzes) ist, geht es davon aus, dass derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, auch Halter des Fahrzeuges ist und damit das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt (vgl. grundlegend zum Halterbegriff Bundesgerichtshof --BGH--, Urteil vom 29. Mai 1954 VI ZR 111/53, BGHZ 13, 351). - BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81
Kraftfahrzeuganhänger - Inland - Ausland - Standort - Zulassung - Antragspflicht …
Kraftfahrzeughalter ist diejenige Person, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat, insbesondere Anlaß, Ziel und Zeit der Fahrten selbst bestimmt und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (BGHZ 13, 351: BGH in VerkMitt. 1969, 83; OLG Kamm in DAR 1978, 111;… Jagusch a.a.O., RdNrn. 14 und 16 zu § 7 StVG). - BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 14.84
Gemeinsamen Zulassung eines Kfz auf die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft - …
Nach einhelliger Auffassung ist Halter derjenige, der ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG 7 C 155.66 - BVerwGE 29, 136/137); dies können auch mehrere Personen zugleich sein (vgl. BGHZ 13, 351/355).Eine andere, hier nicht weiter interessierende Frage ist es, inwieweit nachträglich infolge einer Änderung der tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Haltereigenschaft vom Zulassungsinhaber auf einen anderen Verantwortlichen übergehen kann, wie dies in der zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. BGH in BGHZ 13, 351/357 und BGHSt - GrS - 22, 201/204; ferner BGH, VersR 1969, 907).
- BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss - …
- LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Kfz, Zulassungsbescheinigung, Eintragung, Teil I, Anscheinsbeweis, …
- BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68
Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins
- OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- BGH, 11.07.1969 - VI ZR 49/68
Begriff des Halters eines Kfz
- BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79
Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer
- BGH, 23.05.1960 - II ZR 132/58
Begriff des Halters
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - 1 N 42.10
Zulassungsbegehren; Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Halterbegriff; …
- BGH, 22.09.1958 - II ZR 87/57
Kfz-Haftpflichtversicherung und Halterwechsel
- OLG Köln, 13.01.1969 - 10 U 97/68
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH als Halter der Fahrzeuge der …
- LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Verkehrsunfall - Fortfall des Deckungsanspruchs gegen die Pflichtversicherung
- BVerwG, 08.09.1986 - 6 P 4.84
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Anforderungen an die …
- BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75
Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als …
- BGH, 06.12.1960 - 1 StR 520/60
Verurteilung wegen Einschleichdiebstahls - Gebrauchen eines nicht …
- BGH, 09.04.1964 - VII ZR 123/62
Provisionsanspruch des Bezirksvertreters bei vorübergehender unverschuldeter …
- OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
Tateinheit bei Unfallflucht und Überlassen des Fahrzeugs an einen …
- OLG Köln, 16.08.1994 - 25 WF 172/94
Voraussetzungen für die Aufhebung eines auf einstweilige Einstellung der …
- BGH, 04.12.1956 - VI ZR 161/55
Schutzgesetz
- FG Saarland, 04.05.2010 - 1 K 1195/08
Kraftfahrzeugsteuerschuld bei unpfändbarem Kfz keine Masseverbindlichkeit im …
- OLG Koblenz, 18.03.1991 - 11 UF 204/91
Getrenntlebende Ehegatten; Haftpflichtversicherung; Vollkaskoversicherung
- BGH, 05.04.1960 - VI ZR 34/59
Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier zurücksetzender LKW auf einer …
- VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
- BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 71.81
Zulassung von dem grenzüberschreitenden Güterverkehr dienenden Kraftfahrzeugen - …
- VG Augsburg, 20.03.2012 - Au 3 K 12.276
Betriebsuntersagung; Mängel; Profiltiefe; Winterbereifung; Halter
- AG Stralsund, 19.11.2007 - 15 OWiG 320/07
Kostenhaftung wegen eines Halte- oder Parkverstoßes: Begriff des Fahrzeughalters
- BGH, 11.01.1966 - VI ZR 173/64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- LG Flensburg, 14.01.1986 - 2 O 359/85
- BGH, 11.07.1958 - VI ZR 140/57
- KG, 23.10.1969 - 12 U 563/69
Anspruch einer offenen Handelsgesellschaft auf Zahlung einer …
- FG Bremen, 19.01.2000 - 299160K 3
Erstattung von Einfuhrabgaben bei irrtümlicher Anmeldung eines Pkw zum …